Elektronisch signierte Übersetzungen
Digitale beglaubigte Übersetzungen als PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur
Da beglaubigte Übersetzungen die Unterschrift eines beeidigten Übersetzers tragen müssen, werden sie für gewöhnlich auf Papier ausgestellt und können somit nicht einfach per E-Mail versendet werden. Jedoch kann seit einigen Jahren eine qualifizierte elektronische Signatur an die Stelle einer herkömmlichen Unterschrift treten. In Deutschland ergibt sich dies u.a. aus §126a BGB sowie aus den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer über beglaubigte Übersetzungen. In anderen EU-Staaten gibt es auf Grundlage der EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS) vergleichbare Bestimmungen. Beglaubigte Übersetzungen, die solch eine digitale Unterschrift tragen, sind dann ebenfalls rechtsgültig.
Beglaubigte Übersetzungen stellen wir Ihnen gerne auch als digitales Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß EU-eIDAS-Verordnung 910/2014 aus. Bitte klären Sie vorher ab, ob der betreffende Empfänger der Übersetzung (Behörde, Notar etc.) elektronisch signierte Dokumente akzeptiert und verarbeiten kann.
Hintergrundinformationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen:
- "Papierlos beglaubigen. Die qualifizierte elektronische Signatur" (MDÜ) PDF
- §126a BGB Elektronische Form (Juris)
- Qualifizierte elektronische Signatur (Wikipedia)
- EU-eIDAS-Verordnung (Wikipedia)